Grundsatzbeschluss zum Arbeitseinsatz

Es gab im vergangenen Jahr mehrere Probleme mit Arbeitseinsätzen außerhalb der festgesetzten Termine. Diese Ereignisse haben den Vorstand veranlasst, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. 


Der einstimmig gefasste Beschluss lautet:  

Der Vorstand beschließt: Arbeitseinsätze außerhalb der festgesetzten Arbeitstage sind ausschließlich und vorab genehmigungspflichtig durch den Platzwart.

 

von Ulrich Lhotzky-Knebusch

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