Die Ehrenordnung

 Während der Mitgliederversammlung am 9. März 2011 beschlossen die anwesenden Mitglieder erstmalig eine Ehrenordnung für den TCK.

 

Grundsätze

 

1. Die Ehrenordnung ist eine Ausführungsleitlinie für Auszeichnung und Ehrung von Mitgliedern des Tennisclub Kellinghusen von 1928 e. V.

 

2. Zuständig für die Entscheidung einer Ehrung mit  Ehrennadeln, Verdienstnadeln und Leistungsnadeln ist der Vorstand. Die Entscheidung wird mit einer 2/3  Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.

 

3. Zuständig für die Verleihung der Titel Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzender ist die ordentliche Mitgliederversammlung. Der Vorstand empfiehlt mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung zu würdigende Mitglieder nach den Richtlinien der Ehrenordnung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verleihung eines Titels mit einer 2/3  Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

4. Jedes Mitglied kann dem Vorstand in schriftlicher Form und mit Begründung Vorschläge zur Verleihung von Verdienstnadeln, Leistungsnadeln  oder Vorschläge zur Verleihung der Titel Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzender machen.

 

5. Ehrungen werden im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen durch den 1. Vorsitzenden oder durch seinen Vertreter vorgenommen. Ehrungen sind in der Mitgliederverwaltung zu erfassen.

 

6. Vor einer öffentlichen Beratung oder Abstimmung über eine Ehrung, ist die betroffene Person zu befragen, ob sie die Ehrung bei Zustimmung annimmt.

 

 

 

Ehrungen für langjährige ununterbrochene Mitgliedschaft

 

  1. Mitglieder mit 25-jähriger Mitgliedschaft werden mit einer Ehrennadel mit Lorbeer in Bronze inklusive Schatulle und Gravur auf Platte „25 Jahre“ geehrt.
  2. Mitglieder mit 40-jähriger Mitgliedschaft werden mit einer Ehrennadel mit Lorbeer in Silber inklusive Schatulle und Gravur auf Platte „40 Jahre“ sowie einem kleinen Präsent geehrt.
  3. Mitglieder mit 50-jähriger Mitgliedschaft werden mit einer Ehrennadel mit Lorbeer in Gold inklusive Schatulle und Gravur auf Platte „50 Jahre“ sowie einem Präsent geehrt.
  4. Mitglieder mit 60-jähriger Mitgliedschaft werden mit einer Ehrennadel mit Lorbeer in Gold inklusive Schatulle und Gravur auf Platte „60 Jahre“ sowie einem besonderen Präsent geehrt.
  5. Mitglieder mit 70-jähriger oder 80-jähriger Mitgliedschaft werden mit einer Urkunde und einem besonderen Präsent geehrt.

 

 

Ehrungen für sportliche Verdienste

 

Mitglieder, die sportlich in hervorragender Weise in Erscheinung getreten sind, zum Beispiel Landesmeister, Spitzenplatz auf der Rangliste des Tennisverbandes Schleswig-Holstein, können mit einer Leistungsnadel geehrt werden. 

 

Ehrungen für Verdienste auf dem Gebiet der Vereinsleitung

 

Voraussetzung für eine Ehrung mit einer silbernen oder goldenen Verdienstnadel ist eine verdienstvolle und langjährige Mitarbeit im Vorstand.

  1. Wer mindestens 10 Jahre im Vorstand tätig ist, wird mit einer silbernen Verdienstnadel und einem kleinen Präsent geehrt.
  2. Wer mindestens 20 Jahre im Vorstand ist, wird mit einer goldenen Verdienstnadel und einem Präsent geehrt.
  3. Abweichend davon können Mitglieder des Vorstandes unabhängig von der zeitlichen Zugehörigkeit mit einer Verdienstnadel in Silber oder Gold geehrt werden, wenn sie sich in herausragender Weise um das Vereinsleben verdient gemacht haben.

 

 

Ehrenmitgliedschaft

 

  1. Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die Träger der goldenen Verdienstnadel sind.
  2. Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die mehr als 50 Jahre dem TCK als Mitglieder angehören.
  3. Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die sich nachhaltig durch hervorragendes Handeln zum Wohle des TCK ausgezeichnet haben.

 

 

Ehrenvorsitzender

 

Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer Träger der goldenen Verdienstnadel ist und das Amt des 1. Vorsitzenden langjährig und verdienstvoll geführt und sich in hervorragender Weise ausgezeichnet hat. Der Ehrenvorsitzende ist beitragsfrei. 

 

 

 

Todesfälle

 

Erhält der Clubvorstand Kenntnis vom Ableben eines Vereinsmitgliedes, wird, unabhängig

von der Dauer der Vereinszugehörigkeit, ein Kondolenzschreiben bzw. –karte den Hinterbliebenen seitens des Vorstandes ausgehändigt.

Beim Ableben von Ehrenvorsitzenden, Ehrenmitgliedern, aktiven Vorstandsmitgliedern

und Trägern der goldenen Ehrennadel werden diese seitens des Vereins für ihre Arbeit mit Kranz und einer Kranzschleife und einem Nachruf in der Regionalzeitung geehrt.

 

 

 

 

Widerruf

 

Der  TC Kellinghusen von 1928 e. V.  kann die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden und zum Ehrenmitglied durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes widerrufen, wenn die betroffene Person sich der Ernennung als unwürdig erwiesen hat.

Der Vorstand hat außerdem das Recht, Auszeichnungen zu entziehen, wenn die betroffenen Personen sich der Auszeichnung als unwürdig erwiesen haben.

Die Betroffenen sind verpflichtet, die Ehrengaben bzw. Auszeichnungen an den TC Kellinghusen zurückzugeben.

 

 

 

von Ulrich Lhotzky-Knebusch

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