Leistungsklassen-Ordnung
Leistungsklassenordnung
des Tennisverbandes Schleswig-Holstein e. V.
Präambel
1. Die Leistungsklassenordnung (LKO) des Tennisverbandes Schleswig-Holstein (TV SH) betrifft
Leistungsklassen-Einzel (LK 1 – LK 23) im Erwachsenen- und Jugendbereich.
2. Erfasst werden alle Ergebnisse von Mannschaftsmeisterschaften und offiziellen Turnieren.
3. Sie gilt für Spieler und Spielerinnen, die Mitglied eines Vereins des TV SH sind und an den
Wettbewerben des DTB und des TV SH einschließlich der Bezirke und Kreise teilnehmen.
4. Sofern die LKO nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, gilt sie für Spielerinnen und Spieler
aller Altersklassen.
§ 1 Allgemeiner Teil
1. Die LK-Einstufung wird jährlich einmal nach Ablauf des Spieljahres erstellt. Sie gilt stets für den
Zeitraum vom
1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres.
2. In die LK-Einstufung fließen nur Ergebnisse von Siegen ein, die in offiziellen Wettbewerben erspielt werden. Dazu zählen Mannschaftswettbewerbe (von der Bundesliga bis zur untersten Spielklasse der Bezirke), Turniere mit Ranglistenwertung für den DTB und offizielle Turniere auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene mit LK-Wertung.
§ 2 Leistungsklassen
Die LK-Einstufung ist in insgesamt 23 Leistungsklassen eingeteilt. In der LK 1 befinden sich nur
Damen und Herren, die in der zum 30.09. jd. Jahres berechneten Jahresrangliste des DTB geführt
werden. (s. auch § 6.3).
§ 3 Punktwerte
Bei Siegen können folgende Punkte zur Einstufung in Leistungsklassen erzielt werden:
1. Siege gegen Spieler, die in der LK - Einstufung geführt werden:
Gegen Spieler, die 2 LK höher eingestuft sind: 150
Gegen Spieler, die 1 LK höher eingestuft sind: 100
Gegen Spieler, die in der gleichen LK eingestuft sind: 50
Gegen Spieler, die 1 LK tiefer eingestuft sind: 30
Gegen Spieler, die 2 LK tiefer eingestuft sind: 15
Gegen Spieler, die 3 LK tiefer eingestuft sind: 10
Gegen Spieler, die 4 und mehr LK tiefer eingestuft sind: 5
2. Siege gegen Spieler, die nicht in der LK-Einstufung geführt werden:
2.1 Spieler mit LK und Position auf der jeweils gültigen DTB-Rangliste gegen Spieler ohne DTBRangliste
wie ein Sieg gegen 2 LK tiefer eingestufte Spieler: 15 Punkte, gegen Spieler mit DTBRangliste
wie ein Sieg gegen in der gleichen LK eingestufte Spieler: 50 Punkte
2.2 Spieler mit LK und keiner Position auf der jeweils gültigen DTB-Rangliste gegen Spieler ohne
DTB-Rangliste wie ein Sieg gegen in der gleichen LK eingestufte Spieler: 50 Punkte, gegen
Spieler mit DTB-Rangliste wie ein Sieg gegen 2 LK höher eingestufte Spieler: 150 Punkte.
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§ 4 Bonus- und Maluspunkte
1. Mannschaftswettbewerbe
1.1 Bei Mannschaftswettbewerben (Sommer und Winter) erhält der Spieler für einen Sieg im Einzel
10 Bonuspunkte (pro Spieljahr maximal 50 Punkte).
1.2 Tritt ein Spieler zu einem Mannschaftswettkampf nicht an oder ist nicht anwesend, erhält sein
Gegner 10 Bonuspunkte. Voraussetzung ist, dass die Begegnung der beiden Mannschaften
stattgefunden hat.
1.3 Spiele gegen Mannschaften, die nicht angetreten sind, bleiben ohne LK-Wertung und
Bonuspunkte.
2. Turniere
2.1 Für die Teilnahme an Verbands-, Bezirks- und Kreismeisterschaften werden pro Teilnahme 20
Bonuspunkte (pro Spieljahr maximal 60 Punkte) vergeben.
2.2 Bei Nichtantreten des Gegners erhält der anwesende Spieler 10 Bonuspunkte.
§ 5 Auf- und Abstieg
Zum 1.10. des Jahres erfolgt die Neuberechnung der Leistungsklassen, nach der der Spieler in seiner
Leistungsklasse verbleibt, auf- oder absteigt.
1. Neben dem Erreichen der erforderlichen Punktzahlen gem. 1.1 sind für den
Aufstieg in eine
höhere Leistungsklasse zusätzlich die Voraussetzungen gemäß 1.2 - 1.5 zu erfüllen. 1.1 Erforderliche Punktzahlen für den Aufstieg in eine höhere Leistungsklasse: um 5 LK: 1500 oder mehr um 4 LK: 1110 bis 1499 um 3 LK: 750 bis 1109 um 2 LK: 500 bis 749 um 1 LK: 250 bis 499 1.2 Ein Spieler kann in die LK 2 bis 6 nur aufsteigen, wenn er mindestens drei Siege gegen Spieler der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat, die auch gegen den gleichen Spieler erzielt werden können. 1.3 Ein Spieler kann in die LK 7 bis 14 nur aufsteigen, wenn er mindestens zwei Siege gegen Spieler der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat, die auch gegen den gleichen Spieler erzielt werden können. 1.4 Ein Spieler kann in die LK 15 bis 19 nur aufsteigen, wenn er mindestens einen Sieg gegen Spieler der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat. 1.5 Der Aufstieg in die Leistungsklassen 20 bis einschließlich 22 erfolgt ausschließlich auf Basis der erforderlichen Punktzahl. 2. Neben dem Erreichen der erforderlichen Punktzahlen gem. 2.1 sind für den
Verbleib in einer
Leistungsklasse zusätzlich die Voraussetzungen gemäß 2.2. und 2.3 zu erfüllen. 2.1 Erforderliche Punktzahlen: 80 bis 249 Punkte. 2.2 Ein Spieler verbleibt in der LK 2 bis einschließlich 12, wenn er mindestens zwei Siege gegen Spieler der gleichen oder besseren LK erzielt hat. 2.3 Ein Spieler verbleibt in der LK 13 bis einschließlich 19, wenn er mindestens einen Sieg gegen einen Spieler erzielt hat, der sich in der gleichen oder besseren LK befindet. 3. Ein
Abstieg aus der bisherigen Leistungsklasse erfolgt außerdem grundsätzlich bei folgenden
Punktzahlen: um 1 LK 30 bis 79 um 2 LK bis 29 -3- -3- 4. Zusätzliche Regelung 4.1 Spieler, die weniger als drei Spiele, ungeachtet der erzielten Ergebnisse, in einem Spieljahr ausgetragen haben, können maximal um eine Leistungsklasse steigen. 4.2 Spieler, die in einem Spieljahr keine Ergebnisse vorliegen haben, werden um zwei Leistungsklassen zurückgestuft.
§ 6 Ergebniserfassung und LK-Einstufungserstellung
1. Die Ergebnisse der Spieler in den verschiedenen Alterskonkurrenzen werden automatisch erfasst
und zentral gerechnet.
2. Bei Spielen außerhalb des Gültigkeitsbereiches dieser LKO müssen durch den Spieler von der
jeweiligen Turnierleitung bestätigte Turniertableaus, die in der Wertung für die LK berücksichtigt
werden sollen bis spätestens 3 Wochen nach Turnierende, die letzten bis spätestens
30.
September gewertet, die im Turnierkalender eines nationalen Tennisverbandes aufgeführt sind. Die Tableaus müssen vollständig ausgefüllt sein und neben den Namensangaben auch ID - Nummer, Verband, Verein und Ranglistenposition des Gegners beinhalten. Unvollständige Angaben gehen zu Lasten der Spieler und können nicht in die Wertung aufgenommen werden. 3. Damen und Herren, die in der veröffentlichten Jahresrangliste des Deutschen Tennis Bundes vom
30. September
§ 7 Festschreibung der LK-Position
1. Ein Spieler kann einen Antrag auf Festschreibung seiner LK- Position für das kommende Spieljahr
stellen. Der vom Spieler unterschriebene Festschreibungsantrag muss mit beigefügter Begründung
bis spätestens 30. September an die zuständige Geschäftsstelle fristgerecht eingereicht werden.
2. Hat der Spieler mehr als ein LK -relevantes Einzel im laufenden Spieljahr ausgetragen, ist eine
Festschreibung nicht mehr möglich. Doppelspiele bei Mannschaftswettbewerben und Turnieren
sind davon ausgenommen.
3. Eine Festschreibung kann nur in Krankheits- und Verletzungsfällen, Schwangerschaft und
aufgrund längerer berufsbedingter oder schulischer Abwesenheit erfolgen. Festschreibungen in
zwei aufeinander folgenden Jahren sind nicht möglich.
§ 8 Einstufungen
1. Eine bereits erfolgte Einstufung kann nur aufgrund von Spielerergebnissen verändert werden. Bei
neu hinzu kommenden Spielern von außerhalb des Geltungsbereichs dieser LKO und bei Spielern,
die erstmals oder nach einer zwei- oder mehrjährigen Spielpause wieder am Spielbetrieb
teilnehmen, kann auf Antrag durch den Vereinssportwart (formlos) beim zuständigen
Sportausschuss bzw. Jugendvorstand eine Einstufung erfolgen.
2. Bei Vereinswechsel oder Altersklassenwechsel bleibt die LK bestehen.
3. Ohne Genehmigung können von den jeweiligen Vereinen lediglich Einstufungen in die LK 22 und
23 vorgenommen werden.
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§ 9 Mannschaftsaufstellung
Es gilt § 16 Abs. 5 der Wettspielordnung des Tennisverbandes Schleswig-Holstein mit der Maßgabe
dass:
1. Spielerinnen und Spieler der Leistungsklassen 20 bis 23 bei der namentlichen
Mannschaftsmeldung in beliebiger Reihenfolge gemeldet werden können.
2. die vom Verein festgelegte Reihenfolge dann für den gesamten Wettbewerb in einem Spieljahr
Gültigkeit hat.
§ 10 Korrekturanspruch
Nach den Neuberechnungen der Leistungsklassen zum 01. Oktober eines jeden Jahres können
Korrekturen wegen fehlender oder falscher Ergebnisse bis 4 Wochen nach dem Datum der
Veröffentlichung des ersten Entwurfs der LK-Einstufungen bei der TV SH-Geschäftsstelle beantragt
werden. Später eingehende Korrekturanträge werden nicht berücksichtigt.
§ 11 Zuständigkeiten
Bei allen Streitfragen, die sich aus den LK-Einstufungen ergeben, entscheiden je nach Altersklasse
der Sportausschuss oder der Jugendvorstand des Tennisverbandes Schleswig-Holstein.
Diese Entscheidung kann mit dem Einspruch angefochten werden. Die §§ 55-57 der WSpO gelten
entsprechend.
§ 12 Änderung der Leistungsklassenordnung
Änderungen dieser LKO beschließt der Vorstand des TV SH auf Vorschlag des Sportausschusses
bzw. Jugendvorstand. Die jeweils gültige Fassung der LKO wird auf der Homepage des TV SH
veröffentlicht.
Kiel, den 13. März 2010
geführt werden, werden der LK 1 zugeordnet. Bei Verlust der DTBRanglistenpositionerhält der Spieler seine gerechnete Leistungsklasse.
4. Bei Jugendlichen und Senioren, die in der jeweils gültigen Jahresrangliste des Deutschen Tennis
Bundes vom 30. September geführt werden, wird die LK durch den Sportausschuss bzw.
Jugendvorstand angepasst.
von Ulrich Lhotzky-Knebusch