Der neue Corona-Erlass
Der neue CORONA-Erlass
Vom 26.02.2021, in Kraft ab 01.03.2021 liegt vor.
„Danach ist eine Sportausübung nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet“.
>> Einzel-Tennis wird wieder erlaubt
„Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum“.
>> Es darf nur ein Hallenplatz genutzt werden
von Andreas Fischer