Leistungsklassen-Ordnung

Leistungsklassenordnung

des Tennisverbandes Schleswig-Holstein e. V.

Präambel

1. Die Leistungsklassenordnung (LKO) des Tennisverbandes Schleswig-Holstein (TV SH) betrifft

Leistungsklassen-Einzel (LK 1 – LK 23) im Erwachsenen- und Jugendbereich.

2. Erfasst werden alle Ergebnisse von Mannschaftsmeisterschaften und offiziellen Turnieren.

3. Sie gilt für Spieler und Spielerinnen, die Mitglied eines Vereins des TV SH sind und an den

Wettbewerben des DTB und des TV SH einschließlich der Bezirke und Kreise teilnehmen.

4. Sofern die LKO nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, gilt sie für Spielerinnen und Spieler

aller Altersklassen.

§ 1 Allgemeiner Teil

1. Die LK-Einstufung wird jährlich einmal nach Ablauf des Spieljahres erstellt. Sie gilt stets für den

Zeitraum vom

 

1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres.

2. In die LK-Einstufung fließen nur Ergebnisse von Siegen ein, die in offiziellen Wettbewerben erspielt

werden. Dazu zählen Mannschaftswettbewerbe (von der Bundesliga bis zur untersten Spielklasse

der Bezirke), Turniere mit Ranglistenwertung für den DTB und offizielle Turniere auf Verbands-,

Bezirks- und Kreisebene mit LK-Wertung.

§ 2 Leistungsklassen

Die LK-Einstufung ist in insgesamt 23 Leistungsklassen eingeteilt. In der LK 1 befinden sich nur

Damen und Herren, die in der zum 30.09. jd. Jahres berechneten Jahresrangliste des DTB geführt

werden. (s. auch § 6.3).

§ 3 Punktwerte

Bei Siegen können folgende Punkte zur Einstufung in Leistungsklassen erzielt werden:

1. Siege gegen Spieler, die in der LK - Einstufung geführt werden:

Gegen Spieler, die 2 LK höher eingestuft sind: 150

Gegen Spieler, die 1 LK höher eingestuft sind: 100

Gegen Spieler, die in der gleichen LK eingestuft sind: 50

Gegen Spieler, die 1 LK tiefer eingestuft sind: 30

Gegen Spieler, die 2 LK tiefer eingestuft sind: 15

Gegen Spieler, die 3 LK tiefer eingestuft sind: 10

Gegen Spieler, die 4 und mehr LK tiefer eingestuft sind: 5

2. Siege gegen Spieler, die nicht in der LK-Einstufung geführt werden:

2.1 Spieler mit LK und Position auf der jeweils gültigen DTB-Rangliste gegen Spieler ohne DTBRangliste

wie ein Sieg gegen 2 LK tiefer eingestufte Spieler: 15 Punkte, gegen Spieler mit DTBRangliste

wie ein Sieg gegen in der gleichen LK eingestufte Spieler: 50 Punkte

2.2 Spieler mit LK und keiner Position auf der jeweils gültigen DTB-Rangliste gegen Spieler ohne

DTB-Rangliste wie ein Sieg gegen in der gleichen LK eingestufte Spieler: 50 Punkte, gegen

Spieler mit DTB-Rangliste wie ein Sieg gegen 2 LK höher eingestufte Spieler: 150 Punkte.

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§ 4 Bonus- und Maluspunkte

1. Mannschaftswettbewerbe

1.1 Bei Mannschaftswettbewerben (Sommer und Winter) erhält der Spieler für einen Sieg im Einzel

10 Bonuspunkte (pro Spieljahr maximal 50 Punkte).

1.2 Tritt ein Spieler zu einem Mannschaftswettkampf nicht an oder ist nicht anwesend, erhält sein

Gegner 10 Bonuspunkte. Voraussetzung ist, dass die Begegnung der beiden Mannschaften

stattgefunden hat.

1.3 Spiele gegen Mannschaften, die nicht angetreten sind, bleiben ohne LK-Wertung und

Bonuspunkte.

2. Turniere

2.1 Für die Teilnahme an Verbands-, Bezirks- und Kreismeisterschaften werden pro Teilnahme 20

Bonuspunkte (pro Spieljahr maximal 60 Punkte) vergeben.

2.2 Bei Nichtantreten des Gegners erhält der anwesende Spieler 10 Bonuspunkte.

§ 5 Auf- und Abstieg

Zum 1.10. des Jahres erfolgt die Neuberechnung der Leistungsklassen, nach der der Spieler in seiner

Leistungsklasse verbleibt, auf- oder absteigt.

1. Neben dem Erreichen der erforderlichen Punktzahlen gem. 1.1 sind für den

 

Aufstieg in eine

höhere Leistungsklasse zusätzlich die Voraussetzungen gemäß 1.2 - 1.5 zu erfüllen.

1.1 Erforderliche Punktzahlen für den Aufstieg in eine höhere Leistungsklasse:

um 5 LK: 1500 oder mehr

um 4 LK: 1110 bis 1499

um 3 LK: 750 bis 1109

um 2 LK: 500 bis 749

um 1 LK: 250 bis 499

1.2 Ein Spieler kann in die LK 2 bis 6 nur aufsteigen, wenn er mindestens drei Siege gegen Spieler

der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat, die auch gegen den gleichen Spieler erzielt

werden können.

1.3 Ein Spieler kann in die LK 7 bis 14 nur aufsteigen, wenn er mindestens zwei Siege gegen Spieler

der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat, die auch gegen den gleichen Spieler erzielt

werden können.

1.4 Ein Spieler kann in die LK 15 bis 19 nur aufsteigen, wenn er mindestens einen Sieg gegen

Spieler der möglichen neuen oder besseren LK erzielt hat.

1.5 Der Aufstieg in die Leistungsklassen 20 bis einschließlich 22 erfolgt ausschließlich auf Basis der

erforderlichen Punktzahl.

2. Neben dem Erreichen der erforderlichen Punktzahlen gem. 2.1 sind für den

 

Verbleib in einer

Leistungsklasse zusätzlich die Voraussetzungen gemäß 2.2. und 2.3 zu erfüllen.

2.1 Erforderliche Punktzahlen: 80 bis 249 Punkte.

2.2 Ein Spieler verbleibt in der LK 2 bis einschließlich 12, wenn er mindestens zwei Siege gegen

Spieler der gleichen oder besseren LK erzielt hat.

2.3 Ein Spieler verbleibt in der LK 13 bis einschließlich 19, wenn er mindestens einen Sieg gegen

einen Spieler erzielt hat, der sich in der gleichen oder besseren LK befindet.

3. Ein

 

Abstieg aus der bisherigen Leistungsklasse erfolgt außerdem grundsätzlich bei folgenden

Punktzahlen: um 1 LK 30 bis 79

um 2 LK bis 29

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4. Zusätzliche Regelung

4.1 Spieler, die weniger als drei Spiele, ungeachtet der erzielten Ergebnisse, in einem Spieljahr

ausgetragen haben, können maximal um eine Leistungsklasse steigen.

4.2 Spieler, die in einem Spieljahr keine Ergebnisse vorliegen haben, werden um zwei

Leistungsklassen zurückgestuft.

§ 6 Ergebniserfassung und LK-Einstufungserstellung

1. Die Ergebnisse der Spieler in den verschiedenen Alterskonkurrenzen werden automatisch erfasst

und zentral gerechnet.

2. Bei Spielen außerhalb des Gültigkeitsbereiches dieser LKO müssen durch den Spieler von der

jeweiligen Turnierleitung bestätigte Turniertableaus, die in der Wertung für die LK berücksichtigt

werden sollen bis spätestens 3 Wochen nach Turnierende, die letzten bis spätestens

 

30.

September

 

der TV SH-Geschäftsstelle vorgelegt werden. Es werden nur die offiziellen Turniere

gewertet, die im Turnierkalender eines nationalen Tennisverbandes aufgeführt sind. Die Tableaus

müssen vollständig ausgefüllt sein und neben den Namensangaben auch ID - Nummer, Verband,

Verein und Ranglistenposition des Gegners beinhalten. Unvollständige Angaben gehen zu Lasten

der Spieler und können nicht in die Wertung aufgenommen werden.

3. Damen und Herren, die in der veröffentlichten Jahresrangliste des Deutschen Tennis Bundes vom

 

30. September

 

 

§ 7 Festschreibung der LK-Position

1. Ein Spieler kann einen Antrag auf Festschreibung seiner LK- Position für das kommende Spieljahr

stellen. Der vom Spieler unterschriebene Festschreibungsantrag muss mit beigefügter Begründung

bis spätestens 30. September an die zuständige Geschäftsstelle fristgerecht eingereicht werden.

2. Hat der Spieler mehr als ein LK -relevantes Einzel im laufenden Spieljahr ausgetragen, ist eine

Festschreibung nicht mehr möglich. Doppelspiele bei Mannschaftswettbewerben und Turnieren

sind davon ausgenommen.

3. Eine Festschreibung kann nur in Krankheits- und Verletzungsfällen, Schwangerschaft und

aufgrund längerer berufsbedingter oder schulischer Abwesenheit erfolgen. Festschreibungen in

zwei aufeinander folgenden Jahren sind nicht möglich.

§ 8 Einstufungen

1. Eine bereits erfolgte Einstufung kann nur aufgrund von Spielerergebnissen verändert werden. Bei

neu hinzu kommenden Spielern von außerhalb des Geltungsbereichs dieser LKO und bei Spielern,

die erstmals oder nach einer zwei- oder mehrjährigen Spielpause wieder am Spielbetrieb

teilnehmen, kann auf Antrag durch den Vereinssportwart (formlos) beim zuständigen

Sportausschuss bzw. Jugendvorstand eine Einstufung erfolgen.

2. Bei Vereinswechsel oder Altersklassenwechsel bleibt die LK bestehen.

3. Ohne Genehmigung können von den jeweiligen Vereinen lediglich Einstufungen in die LK 22 und

23 vorgenommen werden.

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§ 9 Mannschaftsaufstellung

Es gilt § 16 Abs. 5 der Wettspielordnung des Tennisverbandes Schleswig-Holstein mit der Maßgabe

dass:

1. Spielerinnen und Spieler der Leistungsklassen 20 bis 23 bei der namentlichen

Mannschaftsmeldung in beliebiger Reihenfolge gemeldet werden können.

2. die vom Verein festgelegte Reihenfolge dann für den gesamten Wettbewerb in einem Spieljahr

Gültigkeit hat.

§ 10 Korrekturanspruch

Nach den Neuberechnungen der Leistungsklassen zum 01. Oktober eines jeden Jahres können

Korrekturen wegen fehlender oder falscher Ergebnisse bis 4 Wochen nach dem Datum der

Veröffentlichung des ersten Entwurfs der LK-Einstufungen bei der TV SH-Geschäftsstelle beantragt

werden. Später eingehende Korrekturanträge werden nicht berücksichtigt.

§ 11 Zuständigkeiten

Bei allen Streitfragen, die sich aus den LK-Einstufungen ergeben, entscheiden je nach Altersklasse

der Sportausschuss oder der Jugendvorstand des Tennisverbandes Schleswig-Holstein.

Diese Entscheidung kann mit dem Einspruch angefochten werden. Die §§ 55-57 der WSpO gelten

entsprechend.

§ 12 Änderung der Leistungsklassenordnung

Änderungen dieser LKO beschließt der Vorstand des TV SH auf Vorschlag des Sportausschusses

bzw. Jugendvorstand. Die jeweils gültige Fassung der LKO wird auf der Homepage des TV SH

veröffentlicht.

Kiel, den 13. März 2010

geführt werden, werden der LK 1 zugeordnet. Bei Verlust der DTBRanglistenposition

erhält der Spieler seine gerechnete Leistungsklasse.

4. Bei Jugendlichen und Senioren, die in der jeweils gültigen Jahresrangliste des Deutschen Tennis

Bundes vom 30. September geführt werden, wird die LK durch den Sportausschuss bzw.

Jugendvorstand angepasst.

von Ulrich Lhotzky-Knebusch

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